MitgliederversammlungOberstes Organ des KSR ist die Mitgliederversammlung, sie besteht aus:
- den Mitgliedern des Vorstandes
- je einem Delegierten der Kreisorganisationen
- je einem Delegierten als Vertreter der Heimbeiräte und Heimfürsprecher
Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
- Sie beschließt die Satzung des KSR, etwaige Änderungen oder Neufassung, Arbeitsgrundsätze und Richtlinien
- Sie wählt die Mitglieder des Vorstandes
- Sie wählt Kassenprüfer
- Sie entscheidet über Beschwerden
- Sie genehmigt den Haushaltsplan und beschließt die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen
- Sie nimmt den Rechenschaftsbericht sowie die Jahresabrechnung des Vorstandes entgegen und erteilt
Entlastung - Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt
- Sie kann die Auflösung beschließen