Mitgliederversammlung

Mitgliederversammlung

Oberstes Organ des KSR ist die Mitgliederversammlung, sie besteht aus:

  •     den Mitgliedern des Vorstandes
  •     je einem Delegierten der Kreisorganisationen
  •     je einem Delegierten als Vertreter der Heimbeiräte und Heimfürsprecher

Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:

  •     Sie beschließt die Satzung des KSR, etwaige Änderungen oder Neufassung, Arbeitsgrundsätze und Richtlinien
  •     Sie wählt die Mitglieder des Vorstandes
  •     Sie wählt Kassenprüfer
  •     Sie entscheidet über Beschwerden
  •     Sie genehmigt den Haushaltsplan und beschließt die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen
  •     Sie nimmt den Rechenschaftsbericht sowie die Jahresabrechnung des Vorstandes entgegen und erteilt               
        Entlastung
  •     Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt
  •     Sie kann die Auflösung beschließen

 
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