Vorstand

Bei der Mitgliederversammlung am Montag, 27.03.2023 in Bretten wurde Uschi Alber zur 1. Vorsitzenden gewählt. Zu den Stellvertretern wurden Hans-Peter Haigis, Helmuth Kettenbach gewählt. Kassiererin und Schriftführerin wurde Traudel Rietschel.

Die Amtszeit beträgt 3 Jahre, Wiederwahl und Neubestimmung sind möglich.
Der Vorstand besteht aus:

dem geschäftsführenden Vorstand mit      
  • einer/einem Vorsitzenden       
  • 2 Stellvertreter/innen
  • einem/einer Kassenverwalter/in
  • einem/einer Schriftführer/in

Stellvertreter
Hans-Peter Haigis

Stellvertreter

Helmuth Kettenbach

kreisseniorenrat.lkr-ka@t-online.de

Schriftführerin
Gertraud Rietschel
und dem erweiterten Vorstand mit:
  • einem/einer Vertreter/in der Kreisorganisationen – Wohlfahrtsverbände
  •  einem/einer Vertreter/in der Altenhilfefachberatung
  • einem/einer Vertreter/in der Alten- und Pflegeheime
  • einem/einer Vertreter/in der Heimbeiräte, Heimfürsprecher und Ersatzgremien
  • bis zu 6 Vertreter/innen der Seniorengruppen

Die Amtszeit beträgt 3 Jahre, Wiederwahl und Neubestimmung sind möglich.

Der Vorstand ist für alle Aufgaben zuständig, die sich aus der Satzung, einer Geschäftsordnung und Beschlüssen ergeben, er wird von der/dem Vorsitzenden nach Bedarf - jedoch mindestens 3 mal jährlich – einberufen.

Bei der Mitgliederversammlung am Donnerstag, 27.10. in Pfinztal-Berghausen wurde Herr Thilo Kerzinger zum Vorsitzenden, Frau Uschi Alber zur Stellvertreterin und Herr Hans-Peter Haigis zum Stellvertreter gewählt.


und dem erweiterten Vorstand mit:
  • einem/einer Vertreter/in der Kreisorganisationen – Wohlfahrtsverbände
  •  einem/einer Vertreter/in der Altenhilfefachberatung
  • einem/einer Vertreter/in der Alten- und Pflegeheime
  • einem/einer Vertreter/in der Heimbeiräte, Heimfürsprecher und Ersatzgremien
  • bis zu 6 Vertreter/innen der Seniorengruppen

Der Vorstand ist für alle Aufgaben zuständig, die sich aus der Satzung, einer Geschäftsordnung und Beschlüssen ergeben, er wird von der/dem Vorsitzenden nach Bedarf - jedoch mindestens 3 mal jährlich – einberufen.


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